Rechtsgebiete
Die Kanzlei mit ihren Fachanwälten ist unter anderem aktiv in folgenden Rechtsgebieten:
- Zivilrecht
- Medizinrecht (für Ärzte und Krankenhäuser)
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Haftpflicht- und Schadensrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Vertragsrecht
- Vergaberecht
- Erbrecht
Was bedeutet die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Fachanwalt?
Verfügt ein Rechtsanwalt über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet, kann ihm durch die Rechtsanwaltskammer, der er angehört, auf Antrag die Befugnis verliehen werden, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Diese Befugnis darf für höchstens zwei Rechtsgebiete erteilt werden. Die Anzahl der Fachgebiete, für welche Fachanwaltsbezeichnungen geführt werden können, ist begrenzt. Näheres hierzu und zu den nachfolgenden Ausführungen finden Sie in der Fachanwaltsordnung (FAO).
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf des Rechtsanwalts vermittelt wird.
In der Regel muss der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führen will, an einem auf die gewünschte Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilnehmen, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss mindestens 120 Zeitstunden betragen. Zusätzlich müssen schriftliche Leistungskontrollen mit einer Gesamtdauer von zumindest 15 Stunden bestanden werden.
Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen setzt voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei eine in der Fachanwaltsordnung vorgegebene Mindestanzahl von Fällen bearbeitet hat. Im Bereich des Arbeitsrechts sind dies 100 Fälle, im Verkehrsrecht 160 Fälle, im Bereich des Medizinrechts 60 Fälle und im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrechts 120 Fälle.